Studium in Münster und Bonn
Zulassung zum Rechtsanwalt 1978, Fachanwalt für Steuerrecht von 1978 bis 2019
Notar von 1991 bis 2019
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst auch das Strafrecht. Von der Vertretung im Ermittlungsverfahren bis hin zur Verteidigung in einer Hauptverhandlung stehen wir Ihnen zur Seite. Gerade wenn es um die Frage der Aussage im Ermittlungsverfahren geht, ist Fingerspitzengefühl geboten. Niemand muss sich selbst belasten oder an seiner eigenen Überführung mitwirken. Um diesbezüglich Fehler zu vermeiden, ist eine anwaltliche Beratung bzw. die Vertretung durch einen Rechtsanwalt unerlässlich. Bevor eine Einlassung im Ermittlungsverfahren abgegeben wird, sollte zum Zwecke der Herstellung von „Waffengleichheit“ eine Einsichtnahme in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte erfolgen. Dieses Recht steht der Privatperson nicht zu – wohl aber dem Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege. Auf dieser Grundlage kann eine Abstimmung mit dem Beschuldigten erfolgen, um je nach Fallkonstellation das Verfahren in die richtige Richtung steuern zu können – sei es das Hinwirken auf eine Einstellung des Verfahrens oder das Erreichen einer angemessenen, tat- und schuldangemessenen Strafe.
Wir sind insbesondere im Verkehrsstrafrecht für Sie tätig und wissen aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung, worauf es bei einer erfolgreichen Verteidigung ankommt. Schwerpunktmäßig vertreten wir Sie bei dem Vorwurf der nachstehend aufgeführten Straftaten, die häufig in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen auftreten:
Ansprechpartner
Stefan Brakel
Franchising ist eine der modernsten Vertriebsformen, geprägt durch ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbstständiger Unternehmer (Franchisegeber und Franchisenehmer) auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Die Franchisenehmer treten auf dem Markt einheitlich auf, was unter anderem durch ein Weisungs- und Kontrollsystem des Franchisegebers gewährleistet wird.
Ein eigenes Franchisegesetz existiert in Deutschland – im Unterschied zu anderen europäischen Ländern und vielen amerikanischen Bundesstaaten – nicht. Auf das Vertragsverhältnis werden aus diesem Grund Normen aus verschiedenen Gesetzen, beispielsweise des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB) angewandt, um die Rechtsbeziehungen zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer zu regeln. Wir vertreten Franchisenehmer und -geber außergerichtlich und gerichtlich im Zusammenhang mit folgenden Fragestellungen:
Von „A“ wie Anlageberatung bis „Z“ wie Zinsen beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer Rechte gegenüber Banken.
Gern geben wir Auskunft, wie Sie Ihre Rechte gegenüber den Banken effektiv durchsetzen können. Dies gilt sowohl für die Vertragsanbahnung, die Rechte und Pflichten aus einem bestehenden Vertrag, als auch für die Vertragsbeendigung, sei es durch Auflösung, Kündigung oder Widerruf. Gerade bei einem Widerruf überprüfen wir für Sie insofern nicht nur dessen Voraussetzungen, sondern auch die Berechtigung der von den Banken nicht selten geltend gemachten Vorfälligkeitsentschädigungen. Häufig vernachlässigt werden in diesem Zusammenhang die Rechte der Kunden gegenüber den Banken auf Herausgabe der von den Banken erzielten Nutzungen, beispielsweise bei einer vertraglichen Rückabwicklung aufgrund eines Widerrufs.
Laut Verbraucherzentrale Hamburg sind übrigens mehr als zwei Drittel aller Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Gern überprüfen wir für Sie kostenlos, ob dies auch für die in Ihrem Vertrag verwendete Belehrung gilt.
Sobald sich der Patient in die Behandlung eines Arztes begibt, entsteht auch ohne schriftlichen Vertrag ein Schuldverhältnis, das den Arzt zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten und den Patienten zur Zahlung einer Vergütung – zumeist übernommen von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung – verpflichtet. In den meisten Fällen wird die Behandlung vom Arzt auch nach den Regeln der ärztlichen Kunst („lege artis“) ausgeführt. Da jedoch jedem Menschen Fehler unterlaufen können, sind diese leider auch bei Ärzten nicht ausgeschlossen. Sollte es einmal zu Komplikationen oder Schäden nach einer Behandlung kommen, die auf einer schuldhaften Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflichten beruhen, bestehen Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche des Patienten oder seiner Angehörigen gegen den behandelnden Arzt.
Problematisch ist, dass gerade im ärztlichen Bereich derartige Fehler zumeist weitreichende Konsequenzen haben können. Im schlimmsten Fall ist nicht nur der Patient betroffen, sondern auch seine Angehörigen können spürbare Beeinträchtigungen erleiden. Was passiert, wenn der behandelte Familienvater aufgrund des ärztlichen Fehlers seine Erwerbsfähigkeit verliert? Wie weit reicht die Haftung des Arztes?
Mit dem gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des geschädigten Patienten einerseits und den immer komplexer und schwieriger werdenden Aufgaben und Verpflichtungen des Arztes andererseits befasst sich das Arzthaftungsrecht. Wir haben Verständnis für beide Seiten uns vertreten mit Kompetenz die jeweilige Seite in folgenden Bereichen:
Ansprechpartner
Dr. Claus Höpfner
Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Münster
Zulassung als Rechtsanwältin 1984
Prüfung zur vereidigten Buchprüferin 1989
Gründung der eigenen Kanzlei 1993
Fachanwältin für Familienrecht seit 1997
Verbandstätigkeit beim Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft (WLAV) Münster 2002-2009
Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2008
und die daraus resultierenden Fragen im Steuerrecht und Sozialrecht
Studium in Münster und Bonn
Zulassung zum Rechtsanwalt 1978
Fachanwalt für Steuerrecht seit 1978
Notar seit 1991
Studium Westfälische Wilhelms – Universität, Münster
Université Sophia Antipolis, Nizza, Frankreich
Referendariat in Münster und an der Deutsch-Kanadische Industrie- und Handelskammer, Montréal, Kanada
Zulassung zum Rechtsanwalt 1995
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1997
Notar seit 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Vereinigung der Rechtsanwälte und Notare Münster e.V.
Deutscher Franchise-Nehmer Verband e.V. (DFNV)
Technologieförderung Münster GmbH
Englisch, Französisch, Spanisch
Banklehre bei der Westdeutschen Landesbank Girozentrale, Düsseldorf 1984
Studium der Rechtswissenschaften in Münster 1986
Referendariat in Münster und Sydney 1992
Zulassung zum Rechtsanwalt Halle, Saale 1996
Rechtsanwalt in Münster seit 1997
Gründung der Sozietät Dr. Schmitz, Brakel, Tröber, Denno, Münster 1999
Eintritt in die Sozietät Geraats & Kollegen, Münster 2016
Prüfungen von Pflegeeinrichtungen durch Behörden nach WTG unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten (Sozialrecht aktuell, Heft 4/2010)
Deutscher Anwaltsverein (DAV)
Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
Verein zur Förderung der Forschungsstelle für gewerblichen Rechtsschutz Münster e. V.
Englisch
Die Zeiten, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre rechtlichen Beziehungen individuell durch einen „einfachen“ Arbeitsvertrag regelten, gehören der Vergangenheit an. Das Verhältnis zwischen den Arbeitsvertragsparteien wird häufig überlagert durch „kollektivrechtliche“ Regelungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht betreffend Streiks und Aussperrungen sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben, das sich häufig in Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgebern niederschlägt.
Bei der Komplexität des „modernen“ Arbeitsrechts sind die Fragestellungen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer vielfältig, sodass der Laie schnell den Überblick verlieren kann: Welche Kündigungsfrist ist anwendbar? Besteht ein Anspruch auf Urlaubsgeld? Gibt es im Falle der Kündigung einen Abfindungsanspruch? Darf der Arbeitnehmer umgesetzt oder versetzt werden? Besteht im Falle des Ausscheidens ein Anspruch auf betriebliche Altersversorgung („Betriebsrente“)? Kann der Arbeitnehmer in Altersteilzeit gehen? Besteht ein Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber? Wie verhalte ich mich bei drohender Insolvenz?
Wir haben die Antworten auf diese Fragen und beraten Sie umfassend, nicht nur bei Kündigung und Versetzung, sondern auch im Zusammenhang mit Betriebsstilllegungen und Betriebsübergängen. Durch die Erarbeitung von Konzepten und Strategien tragen wir dazu bei, Auseinandersetzungen und Konflikte zu vermeiden, um das Wesentliche zu fördern: die Zufriedenheit der Arbeitsvertragsparteien. Und wenn der Konflikt einmal nicht vermieden werden kann, vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich mit dem nötigen Know-how auch vor Gericht. Wir sind für Sie mit Rat und Tat insbesondere in den nachstehend aufgeführten Bereichen für Sie tätig.
Im Bereich des Individualarbeitsrechts beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zum Thema
Darüber hinaus sind wir selbstverständlich auch im kollektiven Arbeitsrecht tätig und betreuen Arbeitgeber und Betriebsräte gleichermaßen im Zusammenhang mit Fragestellungen in folgenden Bereichen:
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Dr. Claus Höpfner, Gabriele Ostermeier
Das Erbrecht befasst sich mit der Ordnung der Vermögensverhältnisse nach dem Tode eines Menschen. Der Gesetzgeber hat im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eine Menge von Vorschriften geschaffen, die sich damit befassen, wem das Vermögen des Verstorbenen zusteht oder wer für die Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers haftet. Auch die Rechtsverhältnisse von mehreren Erben (Erbengemeinschaften) sind gesetzlich ebenso geregelt wie die Möglichkeit, sich von einer unliebsamen Erbschaft in Form von Schulden zu lösen.
Bisweilen stimmen die vom Gesetzgeber in den erbrechtlichen Vorschriften niedergelegten Rechtsfolgen jedoch mit dem Wunsch des Erblassers gar nicht überein: Während nach der gesetzlichen Erbfolge die musikalisch-künstlerisch begabte Tochter als „Erbin erster Ordnung“ den Firmenpatriarchen beerben würde, sieht dieser seinen Neffen als den geeigneteren Kandidaten für die Firmenfortführung. Da die gesetzlichen Vorschriften zumeist „dispositiv“, d.h. abänderbar sind, kann den Wünschen des Erblassers durch eine durchdachte erbrechtliche Gestaltung von Testament oder Erbvertrag oder auch Übertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge zu Lebzeiten Geltung verschafft werden.
Wir helfen Ihnen bei der Realisierung Ihrer Vorstellungen und Wünsche und beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten:
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Dr. Claus Höpfner
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Verhältnisse von Personen, die aufgrund von Ehe bzw. Lebenspartnerschaft sowie Familie und Verwandtschaft miteinander in Beziehung stehen. Die hierbei geltenden gesetzlichen Regelungen sind vielfältig. Gerade im Falle einer Trennung bzw. Scheidung stellen sich zahlreiche Folgefragen, die es im Vorhinein zu beachten gilt, um später ungewünschte Resultate zu verursachen.
Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Vertretung in ehe- und familienrechtlichen Streitigkeiten und beraten Sie darüber hinaus auch bei der Gestaltung individueller Eheverträge. Vorausschauende Regelungen in Eheverträgen helfen Konflikte im Falle der Trennung zu vermeiden. Ein Ehevertrag, der in seinen verschiedenen Ausprägungen jederzeit (d.h. vor und während der Ehe sowie im Trennungsfalle und sogar noch nach der Scheidung, sog. „Scheidungsfolgenvertrag“) abgeschlossen und notariell beurkundet werden kann, bringt die nötige Sicherheit und Klarheit im Falle der Trennung bzw. Scheidung. Oft wird den Ehepartnern nach einer Trennung erst wirklich klar, welche weitreichenden rechtlichen Verpflichtungen und Bindungen durch eine Ehe entstanden sind. In der emotional oft sehr angespannten Atmosphäre geht es daher darum, einen verlässlichen Berater und anwaltlichen Vertreter zu finden, der hilft, Fragen in den folgenden Bereichen durch eine entsprechende Spezialisierung zu klären:
In Zeiten steigenden Wettbewerbs ist die Abwehr unlauterer Wettbewerbshandlungen unabdingbare Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg. Die Rechte unserer Mandanten vertreten wir konsequent sowohl außergerichtlich gegenüber Dritten oder beispielsweise in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, beginnend von der sorgfältigen Recherche, über eine gewissenhafte Anmeldung, bis hin zu einer effektiven Überwachung, als auch in gerichtlichen Verfahren – sei es im einstweiligen Verfügungs- oder Klageverfahren – insbesondere im Zusammenhang mit
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Stefan Brakel
Das Handelsrecht betrifft im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern sowie die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern. Darüber hinaus beinhaltet das Handelsrecht das Recht der Handelsvertreter, das Handelsregisterrecht, das Firmen- und Wettbewerbsrecht, das Privatversicherungs-, Bank- und Börsenrecht, das Aktienrecht und viele weitere Gebiete wie beispielsweise das Recht des Buch- und Verlagshandels.
Das Gesellschaftsrecht ist eng verzahnt mit dem Handelsrecht und überschneidet sich mit diesem, beispielsweise im Hinblick auf die im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelten Personengesellschaften (OHG, KG). Neben den Personengesellschaften gibt es die Kapitalgesellschaften, deren rechtliche Grundlagen in eigenen Gesetzen geregelt sind, d.h. dem Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) einerseits und dem Gesetz über die Aktiengesellschaft (AktG) andererseits. In beiden Gesetzen finden sich u.a. Regelungen hinsichtlich der Gründung der jeweiligen Gesellschaft, der Vertretung, den Organen sowie der Auflösung.
Neben den in Gesetzen enthaltenen Vorschriften ist das Handelsrecht beeinflusst von Gewohnheitsrecht und Handelsbräuchen, die im Handelsverkehr seit jeher eine erhebliche Bedeutung haben. Zusätzlich gelten im Handelsrecht viele internationale Vereinbarungen, sodass der Laie auch hier schnell den Überblick verlieren kann. Wir sind ihr Ratgeber bei
Im notariellen Bereich sorgen wir für die
Seit jeher haben wir für unsere Mandanten berechtigte offene Rechnungen und Forderungen angemahnt und bei säumigen Schuldnern beigetrieben.
Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung mit dem sensiblen Thema „Geld“ vertrauen uns neben regionalen Unternehmen auch internationalen Unternehmen, Versicherungen, Krankenhäuser, Arztpraxen sowie Handwerksbetriebe und auch Privatpersonen ihren Forderungseinzug (umgangssprachlich auch „Inkasso“ genannt) an.
Wegen der professionellen Abwicklung der Aufträge können wir für unsere Mandanten einen zeitnahen Einzug berechtigter Forderungen gewähren und so häufig kontinuierliche Liquidität sicherstellen und helfen, finanzielle Engpässe und Überbrückungskredite zu vermeiden.
Wir sind auch dazu in der Lage, unseren Mandanten gerade in schwierigen Konstellationen zu helfen, beispielsweise wenn der Schuldner in die Insolvenz gerät. Hier dürfen unsere Mandanten regelmäßig davon ausgehen, dass es uns gelingt, mit den dann verantwortlichen Insolvenzverwaltern eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Für die seltenen Fälle, wo eine solche Einigung allerdings nicht möglich sein sollte, dürfen unsere Mandanten darauf vertrauen, dass wir vor Gericht erfahren und effektiv Ihre Interessen vertreten. Dies gilt sowohl für die Verfahren der Gläubigeranfechtung, der Feststellung zur Tabelle, für die Geltendmachung von Aus- oder Absonderungsansprüchen, als auch für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Insolvenzverwaltern.
Im Laufe der Jahre haben wir darüber hinaus ein international funktionierendes Netzwerk mit einer Vielzahl von internationalen Kontakten aufgebaut. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt hierbei in Europa und reicht von den skandinavischen Ländern über die Beneluxstaaten, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Italien und die Schweiz sowie Polen, die Tschechei, Österreich, Ungarn bis hin zu den Balkanstaaten.
Ständig arbeiten wir daran, einerseits unsere Effektivität zu verbessern und andererseits die anfallenden notwenigen Kosten auf einem niedrigen Niveau zu halten. Insofern überprüfen wir beispielsweise, ob die Hilfe eines ortsansässigen Anwaltskollegen überhaupt erforderlich ist oder aber unsere aufgebauten eigenen Kontakte zu den Organen der Rechtspflege vor Ort kostengünstig und effektiv im Interesse unserer Mandanten genutzt werden können.
Sollte eine anwaltliche Unterstützung im Ausland erforderlich sein, können wir über die eigenen Kontakte hinaus auf die ebenfalls bewährten Anwaltskollegen internationaler Netzwerke wie Eurojuris und die EAK (EWIV) zurückgreifen.
Wir sind für Sie in Folgenden Bereichen kompetente Partner:
Der Erwerb einer Immobilie ist kein „Alltagsgeschäft“. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung sorgen wir dafür, dass Sie keine bösen Überraschungen erleben, sei es als Käufer oder Verkäufer. Unser Notariat ist für Sie da bei der Prüfung und Gestaltung von Grundstücks- und Wohnungskaufverträgen, Erbbaurechtsverträgen und Bauträgerverträgen.
Neben der anwaltlichen Tätigkeit liegt der Hauptschwerpunkt unserer Kanzlei im Notariat. Die Beurkundung von Rechtsgeschäften, insbesondere im Grundstücksrecht, gehört seit jeher zum unserem Alltagsgeschäft. Wir stehen Ihnen in sämtlichen notariellen Tätigkeitsgebieten zur Verfügung, insbesondere bei
Ansprechpartner - In der Kanzlei Geraats & Kollegen vertritt Herr Rechtsanwalt Dr. Claus Höpfner Ihre Interessen in allen Fragen des Marken- und Wettbewerbsrechts.
Mit der rasanten weltweiten Entwicklung der Datennetze und der damit verbundenen Kommerzialisierung des Internets war es notwendig, die bereits bestehenden Rechtsnormen zu ergänzen, anzupassen und teilweise sogar neu zu formulieren. Mit einem grundlegenden Verständnis für die enge Verzahnung der in dem Bereich „Medien- und Internetrecht“ zusammengefassten Rechtsgebiete entwickelt stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Das Medien- und Internetrecht ist kein homogenes Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammen. Oft spielen beispielsweise Urheberrechtsverletzungen wie etwa beim Filesharing eine wesentliche Rolle.
Neben den heutzutage immer häufiger auftretenden Fragestellungen aus den soziokulturellen Bereichen, insbesondere dem Kommunikationssektor (Facebook, Twitter, Instagram, Xing, usw.), beraten wir Sie auch in allen Fragen betreffend den Abschluss, die Auflösung und Umgestaltung von Verträgen mit Telefondienst- und Telemedienanbietern (Telekom, Vodafone, o2, E-Plus, Unitymedia, Mobilcom, The Phonehouse, etc.).
Des Weiteren betreuen und vertreten wir unsere Mandanten auch in dem Bereich des E-Commerce, zu dem vor allem der Online-Handel (eBay, Amazon) zählt. Von besonderer praktischer Relevanz ist hier das Widerrufsrecht, welches Verbrauchern im Falle des Vertragsschlusses unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere also dem Internet, zusteht.
Auch in den weiteren Bereichen rund um die neuen Medien stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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Stefan Brakel
Das Mietrecht wurde in den vergangenen Jahren neben einer Flut von Entscheidungen der Instanzgerichte insbesondere auch durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entscheidend geprägt. Da das Mietrecht für den juristischen Laien kaum noch durchschaubar ist, stehen wir sowohl privaten als auch gewerblichen Vermietern und Mietern in allen Bereichen rund um das Mietrecht zur Seite.
Immer wieder werden wir mit den typischen Fragestellungen konfrontiert, die sich Mieter und Vermieter stellen: Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mietvertrag gekündigt werden? Wann und unter welchen Voraussetzungen darf ein Vermieter die Miete erhöhen? Welche Handhabe habe ich als Vermieter, wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt oder nach erfolgter Kündigung nicht auszieht?
Auf Grundlage unserer umfangreichen Erfahrung rund um das Mietrecht leisten wir Ihnen insbesondere bei folgenden Angelegenheiten die erforderliche Hilfsstellung:
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Stefan Brakel
Das Recht der sozialen Sicherung (Sozialversicherung, Sozialversorgung, Sozialhilfe und allgemeine Sozialförderung) als Leistungsverwaltung ist einem stetigen Wandel unterworfen. Da sich Staat und Bürger im Rahmen der Leistungsverwaltung in einem Über-/Unterordnungsverhältnis gegenüberstehen, ist eine kompetente Vertretung die Voraussetzung für eine korrekte Durchführung der gesetzlichen Regelungen.
Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich gegenüber Behörden als auch vor allen Sozialgerichten in Deutschland, wenn es um die Gewährung von Leistungen oder um eventuelle Rückforderungen geht. Unsere kompetente Vertretung umfasst folgende Bereiche:
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Dr. Claus Höpfner
Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen. Das äußerst komplexe Rechtsgebiet betrifft neben den Belangen der motorisierten Fahrzeuge außerdem die Belange der nichtmotorisierten Fortbewegungsmittel und der Fußgänger.
Gleich ob Sie mit einem Pkw, Lkw, Omnibus, Kraftrad, Trike, E-Bike, Krakenfahrstuhl, Fahrrad, Tretroller, Skateboard oder zu Fuß als Spaziergänger oder Jogger unterwegs waren, betreuen wir Sie in sämtlichen Problemstellungen aus den Bereichen des Straßenverkehrs.
Außergerichtlich und vor Gericht beraten und vertreten wir Sie in allen
Wir sind für unsere Mandanten, zu denen u.a. Privatpersonen, Unternehmen (Autohäuser, Motorradhändler und Kfz-Werkstätten) Gesellschaften sowie Versicherungen und Fahrschulen zählen, kompetente Ansprechpartner – auch für Fallgestaltungen mit Auslandsberührung.
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Stefan Brakel
Das Versicherungsrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Versicherungsbereiche. Nahezu jede Person, Personenvereinigung oder Gesellschaft in Deutschland unterhält einen oder mehrere Versicherungsverträge. Nach der jüngsten Reformierung des Versicherungsvertragsgesetzes sowie den ständigen Änderungen in den Versicherungsbedingungen der Versicherer bedarf es in den meisten Fällen des Fachwissens kompetenter Berater beim Durchsetzen oder Abwehren von versicherungsrechtlichen Ansprüchen.
Aufgrund der Tatsache, dass zu unseren Mandanten neben Versicherungsnehmern auch namhafte Versicherungen zählen, besteht für uns die Möglichkeit, Sie aus einem umfassenden Verständnis des Versicherungsrechts zu vertreten.
Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen versicherungsrechtlichen Fragestellungen in Bezug auf die Anbahnung, Durchführung, Beendigung und Abwicklung von Versicherungsverträgen sowie der Durchsetzung und Abwehr von Leistungsansprüchen insbesondere aus den folgenden Bereichen:
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Dr. Claus Höpfner
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willensklärungen, Angebot und Annahme, zustande. In den meisten Fällen bedarf es für einen rechtswirksamen Vertrag auch keiner Schriftform und kann überdies auch durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. So wird ein Supermarktkunde in den seltensten Fällen hinsichtlich seiner Einkäufe an das Kassenpersonal herantreten und das Angebot unterbreiten, die einzelnen Artikel zu einem bestimmten Preis käuflich erwerben zu wollen. Stattdessen wird die Ware zumeist kommentarlos auf das Band gelegt und von dem Kassenpersonal ebenso kommentarlos gescannt, bevor der Zahlungsbetrag gefordert wird. Selbstverständlich ist hier ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, und zwar auch ohne viele Worte.
Die Vielzahl der gängigen Vertragsarten ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzlich geregelt, so etwa
In der Regel lassen sich abgeschlossene Verträge leicht dem jeweiligen Vertragstyp unterordnen. Bei dem Kauf der Tageszeitung am Kiosk handelt es sich unproblematisch um einen Kaufvertrag. Komplizierter wird es schon dann, wenn mehrere Vertragselemente zusammenfallen, etwa wenn Essen im Restaurant bestellt wird. Dann liegt ein typengemischter Vertrag mit kauf-, dienst- und werkvertraglichen Elementen vor. Welche Regelungen finden z.B. bei einem „Fitnessstudio-Vertrag“ Anwendung?
Im Einzelfall kann daher schon die richtige Einordnung des Vertragsverhältnisses entscheidend sein, da die jeweiligen Vertragstypen etwa unterschiedliche Haftungsfolgen beinhalten. Beispielsweise unterscheidet sich das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht von demjenigen des werkrechtlichen Gewährleistungsrechts.
Schließlich ergeben sich auch immer wieder Neuerungen, was neue Vertragstypen angeht. Beispielsweise sind die §§ 630a ff. BGB mit Wirkung vom 26.02.2013 durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt worden. Um hier den Überblick zu behalten und die jeweiligen Sachverhalte richtig einordnen und bewerten zu können, bedarf es der geschulten juristischen Unterstützung, die wir Ihnen auf dem weiten Feld des Vertragsrechts anbieten können. Von der Beratung bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung gegen Ihren Vertragspartner stehen wir Ihnen mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite.
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Stefan Brakel, Dr. Claus Höpfner
Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates (d.h. des Bundes, der Länder, der Kreise, der Städte und Gemeinden) zu seinen Bürgern, aber auch die Rechtsbeziehungen der staatlichen Einrichtungen zueinander.
Dabei regelt allgemeine Verwaltungsrecht die grundlegenden Rechtsinstitute und Verfahrensweisen, die in jedem Verwaltungsverfahren - unabhängig von dem jeweiligen Sachgebiet – Anwendung finden. Im Einzelnen beraten und vertreten wir Bürger und Behörden in allen Fragen betreffend
Das besondere Verwaltungsrecht enthält Regelungen, die den Erfordernissen bestimmter, sachlicher Verwaltungsaufgaben Rechnung tragen. Wir beraten und vertreten Bürger und Behörden bei Fragestellungen aus folgenden Sachgebieten:
Wir vertreten Sie vor den Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten